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Lieferungs-und Zahlungsbedingungen der Zimmer Dental GmbH, Freiburg
1. Allgemeines
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtig und zukünftig
von uns abgegebenen Angebote und mit uns geschlossenen Verträge. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt.
2. Vertragsabschluss und -inhalt
2.1 Ein Vertrag kommt erst mit der Erteilung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder
durch Lieferung zustande. Für den Vertragsinhalt, insbesondere für den Leistungsumfang, ist allein unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Vertrags änderungen und -ergänzun gen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
2.2 Gegenüber den Abbildungen, Beschreibungen, Zeichnungen, Gewichts- und
Maßangaben aus unseren Prospekte, Preislisten, Katalogen und unserem Angebot
behalten wir uns handelsübliche Änderungen vor, soweit der Vertragsgegenstand
dadurch nicht wesentlich geändert oder seine Qualität verbessert wird und die Änderungen
für den Besteller zumutbar sind.
2.3 Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien gelten nur dann als Garantien, wenn sie
ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Dasselbe gilt für die Übernahme eines
Beschaffungsrisikos.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Preise verstehen sich in EURO zuzüglich Umsatzsteuer und der Kosten für
Verpackung, Versicherung und Transport.
3.2 Maßgeblich ist der sich aus der gültigen Kundenpreisliste am Tag der Auftragsbestätigung ergebende Preis. Wird die Ware ohne Auftragsbestätigung geliefert, ist der
Preis am Tag der Lieferung maßgeblich.
3.3 Alle Preise beruhen auf den Kostenfaktoren zum Zeitpunkt der Bestellung bzw.
Auftragsbestätigung. Treten nach Vertragsschluss Erhöhungen der Arbeits- oder
Materialkosten bei uns oder unseren Lieferanten ein und führen diese zu einer
Erhöhung unserer Einkaufspreise oder Selbstkosten, so sind wir berechtigt, unsere
Preise entsprechend der Kostensteigerung anzupassen, soweit wir die Kostensteigerungen und die zugrunde liegenden Umstände nicht zu vertreten haben.
3.4 Treten nach Vertragsschluss wesentliche Erhöhungen anderer der unseren Preisen
zugrunde liegenden Kostenfaktoren als der Arbeits- oder Materialkosten bei uns oder
unseren Lieferanten ein und führen diese zu einer wesentlichen Erhöhung unserer
Einkaufspreise oder Selbstkosten, so sind wir berechtigt, unverzüglich mit dem
Besteller Verhandlungen über eine Preisanpassung zu verlangen. Kommt innerhalb
angemessener Frist eine Übereinkunft nicht zustande, so sind wir bezüglich noch ausstehender
Lieferungen von unserer Lieferpflicht entbunden und insoweit berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten.
3.5 Die Bestimmungen zur Preisanpassung in Ziff. 3.3 und 3.4 gelten nicht, wenn der Preis
bei Vertragsabschluss ausdrücklich als Festpreis bestätigt worden ist.
3.6 Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungserteilung zu
bezahlen. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2%
Skonto. Bei Erteilung eines Bankeinzugs, gewähren wir bis zu 3% Skonto. Ein
Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, solange ältere fällige Rechnungen
noch nicht oder noch nicht vollständig bezahlt sind.
3.7 Wir sind nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, ausstehende
Leistungen nur gegen Vorkasse durchzuführen oder von der Stellung einer Sicherheit
abhängig zu machen, wenn der Besteller mit vereinbarten Zahlungszielen in Verzug ist
oder Umstände vorliegen, die bei Anlegung banküblicher Maßstäbe Zweifel an seiner
Zahlungsfähigkeit begründen.
3.8 Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten jährlich über dem
jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3.9 Der Besteller darf gegen unsere Forderungen ausschließlich mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht
aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung wird ausdrücklich
ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon ist das Zurückbehaltungsrecht
wegen schriftlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche.
4. Lieferung, Versand
4.1 Liefertermine richten sich nach den im Einzelfall getroffenen Absprachen. Eine Lieferfrist
ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand zum Transport gegeben oder die Versandbereitschaft hergestellt und mitgeteilt ist.
4.2 Alle Fälle von höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, unzureichender Material-, Rohstoff oder
Energieversorgung, Mangel an Transportmöglichkeiten und andere ähnliche
Ereignisse oder Ursachen außerhalb unseres Einwirkungs- und Verantwortlichkeitsbereiches entbinden uns für die Zeitdauer und den Umfang solcher Hindernisse von
unserer Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei
unseren Zulieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von
uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten.
Beginn und Ende solcher Hindernisgründe teilen wir dem Besteller unverzüglich mit.
Der Besteller ist vorbehaltlich Ziff. 4.3 in diesen Fällen zum Rücktritt nicht berechtigt.
4.3 Lässt sich in den genannten Fällen nicht absehen, dass wir unsere Leistung innerhalb
angemessener Frist, spätestens jedoch innerhalb von 4 Monaten erbringen werden können,
sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Entsprechendes
gilt, wenn die Hinderungsgründe nach Ablauf von 4 Monaten seit unserer Mitteilung
noch bestehen. Sollten die Hinderungsgründe für uns bei Vertragsabschluss erkennbar
gewesen sein, sind wir zum Rücktritt nicht berechtigt.
4.4 Zu Teillieferungen und -Leistungen sind wir berechtigt, soweit dies für den Besteller
zumutbar ist.
4.5 Gerät der Besteller in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden
Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4.6 Die Lieferung erfolgt Ex Works (EXW, Incoterms 2000). Die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Aufgabe zum
Transport auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom
Erfüllungsort aus erfolgt. Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug, geht die Gefahr
ab Mitteilung der Versandbereitschaft über.
5. Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften
Der Besteller ist verantwortlich für die Beachtung sämtlicher für die Lieferung relevanten
Lagerungs- und Anwendungsvorschriften.
6. Ansichts- und Auswahlsendungen
6.1 Implantate, Implantatprothetik und chirurgische Instrumente können als Ansichts- und
Auswahlsendungen bestellt werden. Alle anderen Produkte sind hiervon ausgenommen.
Ansichts- und Auswahlsendungen gelten als angenommen und werden in Rechnung
gestellt,
-wenn die Rücksendung nicht innerhalb von 15 Tagen nach Lieferung erfolgt ist,
-wenn die zurückgesendete Ware gebraucht oder beschädigt ist und sich nicht in einem
verkaufsfähigen Zustand befindet oder
- wenn steril verpackte Ware mit geöffneter Verpackung vom Besteller zurückgeschickt
wird.
6.2 Kosten und Transportrisiko für die Rücksendung von Ansichts- und Auswahlsendungen
gehen zu Lasten des Bestellers.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zum Ausgleich
sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung vor.
7.2 Bei Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltseigentum hat der Besteller uns unverzüglich zu
benachrichtigen. Der Besteller trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zur
Wiederbeschaffung der von uns gelieferten Waren aufgewendet werden müssen, sofern
der Dritte diese Kosten nicht erstattet.
7.3 Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu
veräußern und zu verarbeiten. Der Besteller tritt bereits jetzt sämtliche aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an
uns ab. Wir ermächtigen den Besteller widerruflich, die an uns abgetretenen
Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere
Aufforderung hin wird der Besteller die Abtretung offen legen und uns die für die
Einziehung der Forderung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen übergeben.
7.4 Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden, setzt sich das vorbehaltene
Eigentum an der neu entstehenden Sache fort. Wir erwerben dadurch einen
Miteigentumsanteil im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert
der übrigen verbundenen Sachen. Ist eine der verbundenen Sachen als Hauptsache
anzusehen, überträgt der Besteller uns das Eigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware zum Wert der übrigen verbundenen Sachen. Der
Besteller verwahrt die neue Sache hinsichtlich unseres Miteigentumsanteils unentgeltlich.
7.5 Übersteigt der realisierbare Wert der gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen um
mehr als 10 %, sind wir hinsichtlich der übersteigenden Wertes zur Freigabe von
Sicherheiten verpflichtet.
8. Rücksendebedingungen
8.1 Unbeschadet der sich aus Ziffer 9 ergebenden Rechte werden Implantate,
Implantatprothetik und chirurgische Instrumente zurückgenommen
- wenn die Rücksendung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung erfolgt,
- wenn sich steril verpackte Ware in der ungeöffneten Verpackung befindet,
- wenn sich die Ware in verkaufsfähigem Zustand befindet und
- wenn die Ware vom Datum des Eingangs bei uns noch mindestens 12 Monate haltbar
ist.
8.2 Der Umtausch von regenerativen Materialien und Motoren inklusive Zubehör ist ausgeschlossen.
8.3 Der Käufer kann, nach seiner Wahl, bis 30 Tage nach Rechnungsstellung die Ware
umtauschen oder gegen Gutschrift des Warenwertes zurückgeben.
8.4 Vom 31. Tag nach Rechnungsstellung bis zum 360. Tage ist ein Umtausch in andere
Produkte mit gleichem Warenwert möglich. Ab dem 181. Tage nach Rechnungsstellung
wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 20 % des ursprünglichen Warenwertes
erhoben.
8.5 Angebote können bis 360 Tage nach Rechnungsstellung innerhalb der ursprünglichen
Angebotsvariante umgetauscht werden, soweit der Warenwert der getauschten Produkte dem des ursprünglichen Angebots entspricht. Ab dem 181. Tag nach Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 20% des Warenwertes erhoben.
8.6 Produkte, die wir nicht mehr in unserem Lieferprogramm führen, sind vom Umtausch
ausgeschlossen.
8.7 Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Sie hat per Einschreiben
mit Rückschein an unseren Kundenservice mit dem Rücksendebegleitschein unter
Angabe des Rückgabegrundes zu erfolgen. Im Falle der Rückgabe ohne Begleitschein
wird eine Bearbeitungsgebühr von 40 Euro erhoben.
9. Gewährleistung
9.1 Handelt es sich bei dem Kauf auch für den Besteller um ein Handelsgeschäft, setzen
Gewährleistungsansprüche des Bestellers voraus, dass er seinen gesetzlichen
Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist.
9.2 Sollte die Ware Mängel aufweisen, können wir nach unserer Wahl als Nacherfüllung die
Mängel beseitigen oder mangelfreien Ersatz leisten. Erst wenn dies fehlgeschlagen ist
oder unzumutbar sein sollte und es sich nicht nur um unerhebliche Mängel handelt, ist
der Besteller nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt oder zur
Minderung berechtigt. § 478 BGB bleibt unberührt. Schadensersatzansprüche stehen
dem Besteller nach Maßgabe von Ziffer 10 zu. Hinsichtlich etwaiger Ersatzlieferungen
und Nachbesserungsarbeiten gilt eine Gewährleistung von 3 Monate ab Ablieferung
bzw. Ausführung, die aber mindestens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist für
unsere ursprüngliche Leistung läuft.
9.3 Der Besteller hat uns unverzüglich über jede Mängelanzeige seines Kunden in Bezug auf
unsere Ware zu informieren. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht nach, hat er
keine Mängelansprüche gegen uns, auch keinen Aufwendungsersatzanspruch gemäß §
478 BGB. Der Besteller hat zudem Beweise in geeigneter Form zu sichern und uns auf
Verlangen Gelegenheit zur Überprüfung zu geben.
9.4 Die Gewährleistungsfrist für Sachmängel der von uns gelieferten Waren beträgt 12
Monate ab dem Gefahrübergang. Bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen, bei Ansprüchen
aus unerlaubter Handlung, beim Fehlen garantierter Eigenschaften, bei Übernahme von
Beschaffungsrisiken sowie bei Verletzung von Personen gelten die gesetzlichen
Verjährungsfristen. §§ 438 Abs. 3 und 479 BGB bleiben unberührt.
10 Haftung
10.1 Wir haften nicht für Schäden, die infolge unsachgemäßer Verarbeitung unserer Produkte
oder Verbindung unserer Produkte mit Komponenten Dritter entstehen, wenn bei der
Verarbeitung und Verbindung entsprechende Handlungsanweisungen und Hinweise
aus unseren Gebrauchsanweisungen und Handbüchern missachtet werden. Dies gilt
insbesondere auch dann, wenn unsere Produkte mit Komponenten von Drittanbietern
verbunden werden, die nicht von uns hierfür zertifiziert wurden.
10.2 Wir haften unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, bei schuldhafter Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen der ausdrücklichen Übernahme
einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos.
10.3 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich
Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen.
10.4 Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haften wir nur im Falle der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss
voraussehbaren, vertragstypischen Schaden.
10.5 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Ansätzen dieser
Ziffer 10 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten
Anspruchs - ausgeschlossen.
10.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nach Grund und Höhe auch zugunsten
unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstiger Erfüllungs- und/oder
Verrichtungsgehilfen.
11 Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und unter Ausschluss
des UN-Abkommens über den internationalen Warenkauf.
11.2 Erfüllungsort ist Freiburg im Breisgau.
11.3 Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlichrechtlichen
Sondervermögen oder Bestellern, die im Inland keinen allgemeinen
Gerichtsstand haben, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang
mit diesem Vertrag Freiburg im Breisgau. Der Besteller kann daneben nach unserer Wahl
auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagt werden.
11.4 Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmung tritt - soweit nicht dispositives Gesetzesrecht zur Anwendung kommt - eine Regelung, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen am
nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Lücke.
Stand: März 2009
Zimmer Dental GmbH
Wentzinger Straße 23
79106 Freiburg
Amtsgericht Freiburg HRB 5202
Geschäftsführer:
Thomas Gleixner
Harold Flynn
StNr. 06467/42583
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